Was ist das?
Hier einige Erklärungen:
Kloster: das Wort leitet sich us dem lateinischen „claustrum" (= abgeschlossen) ab und deutet damit auf das Kloster als von der weltlichen Umgebung abgetrennten Wohnort für die Gemeinschaft der dort lebenden Mönche oder Nonnen hin.
Das früheste Kloster geht auf Pachomius (+346) zurück, der seine Anlage mit einer Mauer abschließen ließ. Diese Anlage beinhaltete Kirche, Speisesaal, Küche, Kleiderkammer, Bibliothek, Krankenort, Gästehaus und Werkstätten. Der älteste Plan für ein Kloster stammt aus dem Jahr 820: es handelt sich um den St. Gallener Klosterplan, der Vorbild für viele Benediktiner- und alle Zisterzienserklöster wurde.
Die lateinische Übersetzung für das deutsche Wort Kloster ist „monasterium". Im Alt- und Mittelhochdeutschen („munistri", „munster") versteht man darunter ebenfalls das Kloster, aber auch die Kirche eines Klosters oder Stifts. Daraus wiederum ist der neuhochdeutsche Begriff „Münster" abgeleitet.
Stift: Das Wort "Stift" verweist auf die Gründungsgeschichte eines Klosters - und macht klar, dass es sich bei der Klostergründung um eine "Stiftung" handelt, die das Mönchs- oder Kanonikerleben überhaupt erst (wirtschaftlich gesehen) ermöglicht.
Als Stifte bezeichnet man in Österreich im allgemeinen die mit Grundherrschaft und unterschiedlichen Privilegien ausgestatteten Klöster der alten Orden, der Benediktiner und der ihnen verwandten Zisterzienser, der Prämonstratenser und Augustiner-Chorherren und auch der Kartäuser. Sie besaßen in Österreich die Rechte der Grundherrschaft bis 1848 und galten bis zum selben Jahr gewissermaßen als exterritorial. Heute werden sie als juridische Personen gewertet, als Körperschaften öffentlichen Rechts mit großer kulturhistorischer, wirtschaftlicher und geistlicher Bedeutung, ihren politischen Einfluss haben sie jedoch verloren.
Abtei: Jene Klöster, denen ein Abt als Oberer vorsteht, werden seit dem 11. Jahrhundert Abteien genannt. Benediktiner- und Zisterzienserklöster, deren Gemeinschaften mehr als zwölf Mönche hatten, wurden traditionellerweise zu Abteien erhoben. Durch das Gelübde der Beständigkeit ("stabilitas") sind die Mönche an die Abtei, ihr "Vaterhaus" gebunden. Die Mönche ihrerseits wählen den Abt, ihren Vorsteher. Eine Abtei ist in sich selbständig, sie untersteht nicht dem Bischof, sie ist exemt.
Refektorium: Speisesaal des Klosters (aus dem lateinischen „reficere" = kräftigen).
Kapitelsaal ist der Versammlungsort des Klosters, in dem der Konvent (=die Gemeinschaft der Mönche/Nonnen bzw. Chorherren) die anstehenden Fragen diskutiert. Die Versammlung selbst wird als Kapitel bezeichnet.
Klausur ist die Bezeichnung für den Wohnbereich der Mönche, Nonnen bzw. Chorherren, der der Öffentlichkeit normalerweise nicht zugänglich ist. Je strenger der Orden, desto strenger wird die Klausur gehandhabt.
Orden: Eine von der Kirche anerkannte, auf Dauer begründete christliche Gemeinschaft von Männern und Frauen, die ewige Gelübde abgelegt haben, wird Ordensgemeinschaft bezeichnet (lat. "ordo": Ordnung, Stand, Reihe). Diese Vereinigung muss vom Papst bestätigt sein.
Die Orden werden in Mönchsorden (Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten, Kartäuser), Chorherren-Orden (Augustiner-Chorherren, Prämonstratenser), Bettelorden (Franziskaner, Kapuziner, Karmeliten, Serviten usw.) und Ritterorden (Johanniter, Deutscher Orden usw.) unterschieden.
Mönch ist das Mitglied eines monastischen Ordens. Die Bezeichnung ist abgeleitet aus dem lateinischen „monachus" (= einsam, allein) und verweist so auf die eremitischen Anfänge des Mönchtums. Die Mönche leben unter der Einhaltung der Gelübde Gehorsam, Beständigkeit und klösterlichen Lebenswandel (Armut und Ehelosigkeit) zusammen, und zwar unter Leitung eines Abtes und unter Einhaltung einer bestimmten Klosterregel.
Chorherren (Kanoniker): Als Kanoniker oder Chorherren werden Kleriker bezeichnet, die als Mitglieder eines Kathedral-, Dom- oder Stiftskapitels gemeinsam Gottesdienst feiern. Diejenigen Kanoniker, die dem in der "Gregorianischen Reform" des 11. und 12. Jahrhunderts entwickelten Reformprogramm folgten und sich einem Leben in Gemeinschaft nach Regeln mit Ordensgelübden, Gehorsam, Keuschheit und Armut verschrieben, werden als Regularkanoniker (regulierte Chorherren bzw. Chorfrauen) bezeichnet. Die bedeutendsten der regulierten Chorherren-Orden sind die nach der Augustiner-Regel lebenden Augustiner-Chorherren und die Prämonstratenser.
Propst, Prälat, Abt: Leiter einer Ordensgemeinschaft. Propst - vom lat. Präpositus, Vorsteher; Prälat als kirchliche Würdebezeichnung; Abt abgeleitet aus dem griechischen „abbas“ (= Vater). Der Vorsteher wird von der Klostergemeinschaft demokratisch und geheim gewählt. Er vertritt den Orden in der Öffentlichkeit, die Mönche bzw. Chorherren sind ihm gegenüber zu Gehorsam verpflichtet.
Noviziat ist die Bezeichnung für mehrere Jahre dauernde Ausbildung im Kloster. Sie dient der Orientierung der jungen Mönche/Nonnen bzw. Chorherren, die in dieser Zeit das Kloster jederzeit wieder verlassen dürfen. Am Ende des Noviziats steht die einfache, das heißt zunächst zeitlich begrenzte Profess. Danach folgt die endgültige Festlegung auf das klösterliche Leben in der feierlichen Profess. In der feierlichen Profess legen die Mönche und Nonnen die Gelübde ab.
Chorgebet (auch Stundengebet oder Brevier). Zu bestimmten Tageszeiten kommt die Ordensgemeinschaft zum gemeinsamen Gebet zusammen. Gebetszeiten sind üblicherweise morgens (Laudes), mittags (Sext), abends (Vesper) und vor dem Schlafengehen (Komplet).
Als Talar oder Habit bezeichnet man das Ordensgewand. Die Mönche/Nonnen bzw. Chorherren empfangen es bei der feierlichen Zeremonie der Einkleidung am Beginn des Noviziats.
Der Habit hat sich aus der Arbeitskluft der einfachen Menschen in Italien entwickelt.
Die Chorherren tragen einen schwarzen Talar und das Sarozium; zur festlichen Kleidung gehört noch ein Chorrock und das violette Mozett (das in ihren Ursprung, die Domherren, hinweist).